Sonstiger beschäftigter nach tvöd

Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen im TVöD

Häufig haben die Tarifvertragsparteien – mit Ausnahme der medizinischen Berufe – gleichzeitig eine Alternative zu der geforderten Ausbildung vereinbart: den "sonstigen Beschäftigten". Ausbildung ermöglicht. Fähigkeiten und Erfahrungen seien dabei getrennt zu betrachten. Grundsätzlich sei es nicht möglich, durch praktische, auch langjährige Erfahrungen entsprechende Fähigkeiten zu erlangen. Dabei werde nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Technikerausbildung vermittelt werde, aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet einer Ausbildung als Techniker nicht ausreichen LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. Die gleichwertigen Fähigkeiten müssten aber nicht zwingend durch den Besuch einer staatlichen Schule, Fachschule o. Die in der Fortbildung dargebotenen Inhalte müssen jedoch mit der in Rede stehenden Ausbildung sowohl inhaltlich als auch vom zeitlichen Aufwand vergleichbar sein. Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage testen.

Sonstige Beschäftigte

generiert sich aus dem Begriff des „Sonstigen Angestellten”, der in der Vergütungs- ordnung zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bereits von den damaligen Tarif- vertragsparteien . Forum Öffentlicher Dienst. Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren. Send this topic Drucken. Seiten: 1 Nach unten. Autor Thema: Sonstige Beschäftigte - Definition und Vorgehensweise Read times. FAöD Newbie Beiträge: Hallo zusammen, ich bin aktuell in der ewig nervigen Falle gefangen, dass mein Arbeitgeber ein riesen Trara daraus macht, mich als sonstigen Beschäftigten anzuerkennen. Ich meine damit den Prozess der Feststellung und es geht auch nicht darum, das Ergebnis vorwegzunehmen.



Vielmehr steht dort zusammengefasst drin, wie man vorgehen kann, um jemanden als sonstigen Beschäftigten im Einzelfall, bezogen auf die Stellencharakteristik und den . Wie bisher enthalten viele Tätigkeitsmerkmale die Rechtsfigur "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben". Es ist keine Absenkung der Voraussetzungen erfolgt. Sonach ist erforderlich, dass sie kumulativ über vergleichbare Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die denen der in den Tätigkeitsmerkmalen genannten ausgebildeten Beschäftigten entsprechen. Sie müssen in der Lage sein, Tätigkeiten auszuüben, wie sie üblicherweise entsprechend Ausgebildeten übertragen sind. Erforderlich ist eine der Vor- und Ausbildung ähnlich gründliche Beherrschung eines vom Umfang her entsprechenden Wissensgebiets. Die Fähigkeiten und Erfahrungen dürfen sich nicht nur auf ein eng begrenztes Teilgebiet des Fachs beziehen. Soweit "sonstige Beschäftigte" wie Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung eingruppiert sein sollen, muss der Zuschnitt der Aufgaben so ausgestaltet sein, dass deren Erledigung eine wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert "akademischer Zuschnitt". Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr? Jetzt kostenlos 4 Wochen testen.

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Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 4.4 Der "sonstige Beschäftigte" Häufig haben die Tarifvertragsparteien — mit Ausnahme der medizinischen Berufe — gleichzeitig eine Alternative zu der geforderten Ausbildung vereinbart: den "sonstigen Beschäftigten".
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  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 4.4 Der "sonstige Beschäftigte"

    „sonstigen Beschäftigten“ ist Folgendes zu beachten: Werden alle Voraussetzungen als „sonstiger Beschäftigter“ erfüllt, führt dies tarifrechtlich zu einer entsprechenden Eingruppierung und . Häufig haben die Tarifvertragsparteien — mit Ausnahme der medizinischen Berufe — gleichzeitig eine Alternative zu der geforderten Ausbildung vereinbart: den sonstigen Beschäftigten. Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale wurden die "sonstigen Beschäftigten" einheitlich unmittelbar nach den Beschäftigten mit der geforderten Ausbildung aufgeführt. Die Tarifvertragsparteien haben das in Nr. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die schwierige Texte in mindestens einer Sprachrichtung übersetzen. Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtinnen und -wirte sowie Beschäftigte mit abgeschlossener gleichwertiger Ausbildung mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, als Arbeitsplanerinnen oder -planer, Fachleute für Zeitstudien oder Kalkulatorinnen oder Kalkulatoren. Eine Gleichstellung erfordert das Vorhandensein von Fähigkeiten und Erfahrungen, die denen der Beschäftigten mit der vorgeschriebenen Vor- und Ausbildung entsprechen. Das BAG verlangt jedoch nicht ein Wissen und Können, wie es durch die vorausgesetzte Vor- und Ausbildung erworben wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes. Es genügt nicht, dass der sonstige Beschäftigte nur in einem begrenzten Teilarbeitsgebiet Leistungen erbringt, die denen eines Beschäftigten mit der entsprechenden Vor- und Ausbildung gleichwertig sind. Ein derart eingegrenztes Teilgebiet belegt nur begrenzte Fähigkeiten und Erfahrungen.


    Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 8.2.2 Der "sonstige Beschäftigte"

    Die Fähigkeiten und Erfahrungen dürfen sich nicht nur auf ein eng begrenztes Teilgebiet des Fachs beziehen. "Sonstige Beschäftigte" müssen für den Arbeitgeber ebenso vielseitig . .



      Weiterführende Infos Weihnachtsgeld tvöd 2024 bund: Die Jahressonderzahlung beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKAfallen, im Kalenderjahr in den Entgeltgruppen 1 bis 8 und 2Ü (seit dem Kalenderjahr .





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